Differentialdiagnose und Therapieansatz

Nach einem ausführlichen Gespräch und einer gründlichen Untersuchung entscheide ich gemeinsam mit Ihnen, ob eine physiotherapeutische Behandlung sinnvoll ist oder ob eine weiterführende Diagnostik durch Ihren Arzt erforderlich ist. Mit meiner Zusatzqualifikation als „Heilpraktikerin für Physiotherapie“ und meiner Registrierung beim Gesundheitsamt darf ich, aufgrund meiner erlangten Kompetenz, Patienten eigenständig behandeln.

Bei akuten Beschwerden können Sie sich auch ohne ärztliche Verordnung direkt an mich wenden. Ich bemühe mich, Ihnen schnellstmöglich einen Termin zur Erstvorstellung anzubieten. Besonders bei komplexen Beschwerdebildern wende ich einen strukturierten Clinical Reasoning Prozess an, um die Behandlung individuell und auf Basis der medizinischen Evidenz zu gestalten.

Ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit ist die Aufklärung über Ihre Symptome und Beschwerden. Denn nur wenn Sie Ihre Situation verstehen, können Sie aktiv an der Therapie mitwirken und eigenverantwortlich zur Linderung Ihrer Beschwerden beitragen.

Abrechnung von physiotherapeutischen Maßnahmen ohne Verordnung

Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt direkt mit Ihnen als Patient. Je nach Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfeberechtigung besteht die Möglichkeit, die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen ganz oder teilweise rückerstattet zu bekommen. Die Erstattung variiert je nach Vertrag, daher empfehle ich Ihnen, Ihre Versicherungsbedingungen zu prüfen. Sollten Sie Fragen zur Kostenerstattung oder Abrechnung haben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie von mir einen Behandlungsvertrag sowie eine Preisliste, die die von mir angebotenen therapeutischen Maßnahmen abbildet. So können Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle über die Rückerstattungsmöglichkeiten informieren.

Transparente Kostenstruktur

Meine Honorarsätze orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), und ich biete Ihnen auch die Möglichkeit, nach der Gebührenordnung für Physiotherapie (GebüTh) abzurechnen, wenn dies für eine Rückerstattung durch Ihre Versicherung vorteilhaft ist. Die Preise für die einzelnen physiotherapeutischen Behandlungstechniken variieren zwischen 95€ und 150€ pro Stunde, abhängig von der Art der Behandlung. Nach jeder Eingangsuntersuchung bespricht der Therapeut mit Ihnen die Therapieplanung und die zugehörige Honorarvereinbarung.

Jede Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese, einer gründlichen Befunderhebung und einer Diagnose. Anschließend entscheiden wir gemeinsam, ob eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist oder ob die physiotherapeutische Behandlung direkt beginnen kann.

Abrechnungstabelle:

Ziffer Leistungsbeschreibung
1 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung
3 Kurze Patienteninformation
4 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung
5 Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls einschließlich einer kurzen Untersuchung
9.1 Hausbesuch einschließlich Beratung
10.1 Hausbesuch am Tag bis 2 km Entfernung
10.5 Hausbesuch am Tag pro Kilometer Fahrtstrecke bei Strecke > 2 km
A11.3 Individuell angefertigter schriftlicher Übungsplan
17.1 Neurologische Untersuchung
20.1 Atemtherapeutische Behandlungsverfahren
A20.2 Triggerpunktmassage
20.3 Bindegewebemassage
20.4 Teilmassage
20.5 Großmassage
20.6 Sondermassagen, z.B. Lymphdrainage als Teilmassage
20.7 Behandlung mit physikalischen oder medico-mechanischen Apparaten
33.1 Verbände
33.2 Elastische Stütz-, Tape oder Pflasterverbände
33.3 Kompressionsverband
A35.1 Manualtherapeutische Behandlung des Unterkiefers
A35.2 Manualtherapeutische Behandlung der Schultergelenke, Wirbelsäule
A35.3 Manualtherapeutische Behandlung der Handgelenke, Oberschenkel, Unterschenkel, Vorderarme und Fußgelenke, Kniegelenke
A35.4 Manualtherapeutische Behandlung der Schlüsselbeine, Iliosakralgelenke
A35.5 Manualtherapeutische Behandlung der Daumen
A35.6 Manualtherapeutische Behandlung der Finger und Zehen
37.2 Ganzheißluftbad
39.6 Anwendung von Heizsonnen (Infrarot)
39.13 Ultraschall-Behandlung